Rechtliche Bestimmungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Inspepizzi, Holsteinstraße 59, 04317 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Estricharbeiten und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Dies kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (Beginn der Arbeiten) erfolgen.
Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wesentliche Abweichungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den technischen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Die Estricharbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden DIN-Normen ausgeführt. Dies umfasst:
Folgende Leistungen können auf Wunsch zusätzlich erbracht werden:
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Teilleistungen zu erbringen.
Verzögert sich die Ausführung infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.
Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten zu erfüllen:
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung oder durch vorbehaltlose Nutzung der Leistung.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme einer im Wesentlichen mangelfreien Leistung, gilt diese nach Ablauf von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme als abgenommen.
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Leistung.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist kann der Auftraggeber andere Rechte geltend machen.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3% der Auftragssumme für Gewährleistungsansprüche verlangen. Diese wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgewährt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gegen Ersatz der bereits entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns kündigen.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder bei Zahlungsverzug kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.